Erbrecht

Das Erbrecht umfasst sowohl die Regelung des Nachlasses eines Verstorbenen nach den gesetzlichen Vorschriften (= gesetzliche Erbfolge) als auch die gewillkürte Erbfolge durch letztwillige Verfügungen (z. B. einem Testament). Unsere Tätigkeiten erstrecken sich im Erbrecht unter anderem auf die Beratung zu allen Fragen rund um die „maßgeschneiderte“ Regelung des Nachlasses des jeweiligen Mandanten sowohl in erb- wie auch erbschaftssteuerrechtlicher Hinsicht, wie auch die sogenannte vorweggenommene Erbfolge (Schenkungen, Übertragungsverträge von Immobilien zu Lebzeiten, u. a.). Aber auch die Vertretung bei der Durchsetzung von Erb-, Erbausgleichs-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie aller sonstigen erbrechtlichen Ansprüchen vor Gericht gehört zu unserer täglichen Arbeit.

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