Vertragsrecht

Das zivile Vertragsrecht betrifft alle Arten von Verträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Hierzu gehören z. B. der Kaufvertrag, der Werkvertrag, sowie der Arbeitsvertrag, aber auch eine Vielzahl weiterer Verträge zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern. Grundsätzlich gilt dabei in Deutschland die Vertragsfreiheit. Somit können die meisten Verträge inhaltlich und formal frei gestaltet werden. Auch hier liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeiten unserer Kanzlei. Dabei bedarf gerade das Vertragsrecht aufgrund dessen Handlungsspielräumen eines hohen Maßes an langjähriger Praxiserfahrung, über das unsere Kanzlei verfügt.

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