Honorare

Was kostet es, wenn wir für Sie tätig werden?

Wer die Beauftragung eines Anwalts erwägt, hat nicht selten die Befürchtung, für dessen Arbeit extrem hohe Anwaltskosten bezahlen zu müssen. Deshalb meinen viele Rechtssuchende, dass das Internet die bessere oder zumindest günstigere Lösung wäre, was sich aber im Nachhinein nicht selten als sehr schmerzlicher und/oder teurer Irrtum erweist.

Wird nämlich zur Lösung eines Rechtsproblems ein Rechtsanwalt beauftragt, richtet sich dessen Vergütung nach den klaren Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In diesem ist festgelegt, für welche Leistungen ein Rechtsanwalt welche Vergütung abrechnen kann und darf.

Natürlich ist zum Beginn eines Mandats nie sicher vorherzusagen, wie sich dieses entwickelt und damit auch nicht die damit letztendlich verbundenen Rechtsanwaltskosten. Anhand des RVG kann aber schon vor der Erteilung eines Mandats zumindest ungefähr abgeschätzt werden, bei welcher Entwicklung des Mandats welche Kosten für den Mandanten entstehen können. In bestimmten Fällen fallen für unsere Mandanten gar keine Rechtsanwaltskosten an, nämlich z. B. dann, wenn wir unsere Mandanten in einem Gerichtsverfahren vertreten und – wie so oft – obsiegen. Denn dann muss der Gegner die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen und damit auch unsere Gebühren.

Auch sieht das RVG vor, dass für eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt maximal eine Gebühr von (190,00 € netto und damit) 226,10 € brutto abgerechnet werden darf, wenn der Rechtssuchende eine Privatperson ist.

In bestimmten Fällen ist in unserer Kanzlei die Erstberatung sogar kostenfrei, nämlich dann, wenn der Sachverhalt überschaubar ist und sich die Erstberatung in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen hält.