Miet- und Grundstücksrecht

Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete in Deutschland und regelt sehr detailliert die Rechte sowohl von Mietern als auch Vermietern in Bezug auf eine Mietsache. Dabei vertritt unsere Kanzlei in der Regel die Vermieterseite, um es nicht zu Interessenskollisionen kommen zu lassen.

Das Grundstücksrecht regelt die Rechte und Pflichten betreffend Grund und Boden. Es geht dabei insbesondere um Fragen zum Eigentum, Besitz, der Übertragung von Immobilien, Hypotheken und Grenzstreitigkeiten.

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