

Wir haben die für Sie sowohl juristisch wie auch wirtschaftlich sinnvollste Lösung!
Um das Bestmögliche für unsere Mandanten zu erreichen, haben wir uns auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:
– Energierecht
– Erbrecht
– Miet- und Grundstücksrecht
– Steuerstrafrecht
– Vertragsrecht
Was genau diese Rechtsgebiete umfassen, können Sie unter der Rubrik „Rechtsgebiete“ einsehen.
Warum wir uns spezialisiert haben, erläutern wir Ihnen gerne unter unserer Rubrik „Über uns“.
Wir haben uns auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert!
Im Arbeitsrecht werden rechtliche Beziehungen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen behandelt. Hierbei sind verschiedenste Gesetze zu beachten, da es kein "allumfassendes" Arbeitsgesetz gibt.
Während das Energierecht bis in das Jahr 2005 aus einer durchaus überschaubaren Anzahl von Rechtsnormen bestand, hat sich dieses mittlerweile zu einer Gesetzessammlung von mehr als zweitausend Seiten entwickelt.
Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete in Deutschland und regelt sehr detailliert die Rechte sowohl von Mietern als auch Vermietern in Bezug auf eine Mietsache.
Das Steuerstrafrecht regelt die Saktionierung von Verstößen gegen die Steuergesetze, es geht im Rahmen des Steuerstrafrechts also um Straftaten gegen die Steuergesetze.
Das zivile Vertragsrecht betrifft alle Arten von Verträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wie z. B. den Kaufvertrag, den Werkvertrag, sowie den Arbeitsvertrag, aber auch eine Vielzahl weiterer Verträge!
Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil!
Es beraten Sie auf das Fachgebiet spezialistierte Anwälte
Wir prüfen für Sie Ihre weiteren Möglichkeiten