Im Arbeitsrecht werden rechtliche Beziehungen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen behandelt. Hierbei sind verschiedenste Gesetze zu beachten, da es kein "allumfassendes" Arbeitsgesetz gibt.
Während das Energierecht bis in das Jahr 2005 aus einer durchaus überschaubaren Anzahl von Rechtsnormen bestand, hat sich dieses mittlerweile zu einer Gesetzessammlung von mehr als zweitausend Seiten entwickelt.
Das Erbrecht umfasst sowohl die Regelung des Nachlasses eines Verstorbenen nach den gesetzlichen Vorschriften (= gesetzliche Erbfolge) als auch die gewillkürte Erbfolge durch letztwillige Verfügungen (z. B. einem Testament).
Das Mietrecht gehört zu einem der umfassendsten Rechtsgebiete in Deutschland und regelt sehr detailliert die Rechte sowohl von Mietern als auch Vermietern in Bezug auf eine Mietsache.
Das Steuerstrafrecht regelt die Saktionierung von Verstößen gegen die Steuergesetze, es geht im Rahmen des Steuerstrafrechts also um Straftaten gegen die Steuergesetze.
Das zivile Vertragsrecht betrifft alle Arten von Verträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wie z. B. den Kaufvertrag, den Werkvertrag, sowie den Arbeitsvertrag, aber auch eine Vielzahl weiterer Verträge!