Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht regelt die Sanktionierung von Verstößen gegen die geltenden Steuergesetze, es geht im Rahmen des Steuerstrafrechts also um Straftaten gegen die Steuergesetze. Der wohl bekannteste Straftatbestand ist die Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), also insbesondere die Verkürzung von Steuern – etwa Einkommensteuer oder Umsatzsteuer – durch unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt. Wir erstellen dabei für unsere Mandanten strafbefreiende Selbstanzeigen und vertreten diese im Steuerstrafverfahren.

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